Michael Schepper
Fachanwalt für Mietrecht: Hilfe für Vermieter
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht mit umfassender Expertise im Mietrecht stehe ich Ihnen als Vermieter in allen rechtlichen Fragen rund um Ihr Mietverhältnis zur Seite. Gerade in den Bereichen Abmahnung, Betriebskosten, Kaution, Mietmängel, Mietminderung und Mieterhöhungen gibt es zahlreiche rechtliche Stolpersteine, die Sie als Vermieter kennen und rechtzeitig absichern sollten. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Rechte wahren und rechtliche Probleme vermeiden können.
Mietrecht: Ärger mit Ihren Mietern?
Zahlt Ihr Mieter unberechtigt keine Miete oder nur unvollständig? Dann ist es höchste Zeit für anwaltliche Beratung!
Insbesondere, wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihr Mieter sich die Miete nicht leisten kann und deshalb nicht zahlt, ist schnelles Handeln unerlässlich, um größeren Schaden zu vermeiden. Meine Erfahrung zeigt, dass Vermieter bei Zahlungsausfällen oft viel zu lange zögern und dadurch erhebliche Mietausfälle erleiden – meist in der Hoffnung, der Mieter werde irgendwann doch noch zahlen. Spätestens, wenn die Miete zwei Wochen überfällig ist und der Mieter keine Erklärung für die Nichtzahlung liefert und keinen Vorschlag zur Begleichung gemacht hat, sollte unverzüglich gehandelt werden.
Auch wenn der Mieter sich meldet, den Verzug nachvollziehbar erklärt und eine Ratenzahlung anbietet, sollten Sie ebenfalls schnellstmöglich eine anwaltliche Beratung einholen, um Ihre Möglichkeiten als Vermieter zu prüfen. Die damit verbundenen Kosten muss der Mieter als Verzugsschaden ersetzen. Wenn der Mieter jedoch die vereinbarten Raten nicht einhält oder weiterhin versucht, sich Zeit zu verschaffen (möglicherweise auch durch neue Teilzahlungen), ist schnelles Handeln erforderlich.
Vielleicht denken Sie jetzt: „Das passiert mir nicht!“ Doch viele Vermieter lassen sich auf einer subtilen menschlichen Ebene oft manipulieren – auch dann, wenn sie später feststellen, dass sie über Monate hinweg immer wieder mit neuen Ausreden hingehalten wurden. Diese Erfahrung mache ich leider sehr häufig. Oft werde ich erst dann beauftragt, wenn bereits mehrere Monatsmieten vollständig offen sind.
Ein Zahlungsverzug bedeutet immer einen Vertrauensverlust in die Bonität des Mieters. Das Mindeste ist eine offene Kommunikation und verbindliches Handeln, um dieses Vertrauen zumindest teilweise wiederherzustellen. Das bedeutet, dass der Mieter Zusagen einhalten muss. Wenn Zusagen nicht eingehalten werden, muss der Mieter dies kommunizieren und erklären, warum er die Zahlungen nicht leisten kann. Wird die Kommunikation unterlassen oder die Zahlungen wiederholt nicht eingehalten, ist das Vertrauen in die Zuverlässigkeit des Mieters und seine Bonität erheblich erschüttert.
Fazit:
Verlieren Sie als Vermieter keine Zeit, wenn der Mieter mit Zahlungsverzug reagiert! Wird die Chance auf eine außerordentliche Kündigung nicht sofort genutzt, verlieren Sie wertvolle Zeit. Ein daraufhin notwendig werdendes Räumungsklageverfahren kann Monate in Anspruch nehmen, insbesondere wenn der Mieter mit juristischer Unterstützung das Verfahren in die Länge zieht. Auch nach einem langen Gerichtsverfahren kann die Durchführung der Räumung durch den Gerichtsvollzieher weitere Monate dauern.
Daher dürfen Sie in diesen Fällen keine Zeit verlieren und dem Mieter nicht die Möglichkeit geben, sich durch Informationen oder Planung auf eine längere Aufenthaltsdauer vorzubereiten. Wenn Sie als Vermieter schnell Ihre rechtlichen Möglichkeiten nutzen und das Verfahren konsequent verfolgen, können Sie den Mieter nicht nur überrumpeln, sondern ihm auch die nötige Zeit nehmen, um eine Strategie zu entwickeln, die eine schnelle Räumung erschwert.
Es ist entscheidend, dass Sie als Vermieter alle rechtlichen Optionen offenhalten und maximalen Druck auf den Mieter ausüben. Das erreichen Sie nur durch konsequente Einhaltung des „Fahrplans“ (schnellstmögliche Kündigung und ggf. Räumungsklage). Eine Einigung ist jederzeit im Verlauf des Verfahrens möglich – auch noch vor der Klageeinreichung. Sollte jedoch eine Vereinbarung nicht eingehalten werden, ist eine Klage notwendig, jedoch unter leichteren Umständen und mit der Möglichkeit eines Vergleichs. Ein gerichtlicher Vergleich ist immer vorzuziehen, da dieser direkt durch den Gerichtsvollzieher vollstreckt werden kann.
Auch vor Gericht ist eine gütliche Einigung jederzeit möglich. Es besteht sogar die Möglichkeit, das Mietverhältnis fortzusetzen, wenn beide Parteien dies wünschen. Doch nur wenn der Vermieter konsequent bleibt und sich nicht von den Worten des Mieters manipulieren lässt, behält er die volle Kontrolle und Autonomie über seine Situation.
Kontaktieren Sie mich noch heute, um rechtzeitig Ihre Möglichkeiten zu prüfen und als Vermieter die besten Schritte einzuleiten!
Beispiel: Behauptet ihr Mieter Mängel, die entweder nicht vorliegen oder von ihm selbst verursacht wurden und droht er Ihnen, die Miete zu mindern oder hat er sogar schon unangekündigt gemindert?
Mängelrügen sollten Sie als Vermieter immer ernst nehmen!
Wenn Ihr Mieter Mängel an der Mietwohnung rügt, sollten Sie dieser Rüge stets nachgehen und überprüfen lassen, ob tatsächlich ein Mangel vorliegt und ob dieser möglicherweise vom Mieter selbst verursacht wurde. Dies ist nicht nur wichtig, um Ihre Rechte als Vermieter zu wahren, sondern auch, um Ihre Pflichten zur Mängelbeseitigung zu erfüllen.
Vorgehensweise bei Mängelrügen:
Beauftragen Sie Fachhandwerker sofort mit der Überprüfung der gemeldeten Mängel. Achten Sie darauf, dass Sie die Handwerker schriftlich – per E-Mail reicht aus – dazu auffordern, sehr detaillierte Rapportberichte zu erstellen. Diese Berichte sollten möglichst umfassend sein und, falls erforderlich, auch Fotos (Lichtbilder) beifügen, die den Zustand dokumentieren. Wichtig ist, dass Sie dem Handwerker dabei signalisieren, dass Sie bereit sind, die Kosten für diese Dokumentation zu übernehmen. Ohne diese Zusage neigen Handwerker dazu, ihre Berichte nur oberflächlich und wenig aussagekräftig zu verfassen.
Die detaillierte Dokumentation ist entscheidend, um dem Mieter fachlich fundiert vorhalten zu können, dass entweder kein Mangel vorliegt oder er den Mangel selbst verursacht hat. Wenn der Handwerker nach einer gründlichen Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass der gemeldete Mangel nicht existiert oder durch den Mieter verursacht wurde, haben Sie eine solide Grundlage, um Ihre Position gegenüber dem Mieter zu verteidigen.
Vermieterpflichten und rechtliche Absicherung:
Indem Sie fachlich kompetente Handwerker beauftragen und die Mängelprüfung sowie -beseitigung sorgfältig dokumentieren, erfüllen Sie Ihre Vermieterpflichten. Sie haben nachgewiesen, dass Sie den Mangel geprüft haben und im Bedarfsfall auch für dessen Behebung gesorgt haben. Dies schützt Sie vor unberechtigten Mietminderungen oder Forderungen des Mieters.
Im Falle eines unberechtigten Mietmangels können Sie unter Umständen sogar Schadensersatz für den Handwerkereinsatz und die damit verbundenen Dokumentationskosten vom Mieter verlangen. Dies muss jedoch im Einzelfall genau geprüft werden, da die rechtliche Grundlage für solche Forderungen vom Ergebnis der Mängelprüfung abhängt.
Mietminderung und weitere Konsequenzen:
Wenn der Mieter trotz Ihres Nachweises, dass kein Mangel vorliegt oder der Mangel von ihm selbst verursacht wurde, weiterhin auf seiner Minderung besteht und Mietrückstände produziert, können Sie als Vermieter rechtliche Schritte einleiten. Im schlimmsten Fall könnte dies zu einer Kündigung und Räumung des Mietverhältnisses führen. Hierbei ist jedoch ein schnelles und rechtlich korrektes Handeln Ihrerseits entscheidend.
Der Erfolg dieser Maßnahmen hängt maßgeblich von zwei Faktoren ab:
- Ihr schnelles Handeln und die rechtlich richtige Vorgehensweise.
- Die Zuverlässigkeit des Handwerkers und die Qualität seiner Dokumentation.
Verlieren Sie daher keine Zeit und handeln Sie umgehend, wenn ein Mangel gemeldet wird, um nicht nur Ihre Pflichten zu erfüllen, sondern auch Ihre Rechte als Vermieter zu wahren und den Mieter gegebenenfalls rechtlich in die Schranken zu weisen.
Kontaktieren Sie mich, um rechtzeitig die richtigen Schritte zu gehen und Ihre Vermieterrechte zu sichern!
Ich stehe für eine unkonventionelle aber pragmatische und vor allem effektive Vorgehensweise, die meist zu schnellen Lösungen führt!
Das Spezialgebiet des WEG-Rechts bearbeite ich nicht. Hierfür kann ich Ihnen aber eine sehr gute, engagierte und erfahrene Kollegin auf diesem Gebiet empfehlen.
Für Fragen stehe ich jederzeit zur Verfügung. Ich freue mich auf Ihre Anfrage.
Ihr
Michael Schepper
Michael Schepper

Tätigkeitsbereiche
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Weitere Schwerpunkte
Vertragsrecht
Allgemeines Zivilrecht
Werdegang
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg
Referendariat am Landgericht Ulm
Fachanwalt seit 2019
Angestellter Rechtsanwalt bis 2021
Selbständig als Rechtsanwalt seit 2022
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