Michael Schepper
Fachanwalt für Mietrecht: Hilfe für Mieter
Als Fachanwalt für Mietrecht stehe ich Ihnen als Mieter mit umfassender Beratung und rechtlicher Unterstützung zur Seite. In verschiedenen Bereichen wie Abmahnung, Kaution, Mietmängel, Mietminderung, Mieterhöhungen und können häufig Konflikte mit dem Vermieter auftreten. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Rechte als Mieter wahren und sich gegen unfaire Behandlung durch Ihren Vermieter zur Wehr setzen können.
Mietrecht: Ärger mit dem Vermieter?
Private Probleme, gesundheitliche oder familiäre Schwierigkeiten sowie finanzielle Sorgen und Konflikte mit dem Arbeitgeber können den Alltag erheblich belasten. Der letzte Rückzugsort, an dem man Ruhe und gegebenenfalls Frieden finden möchte, ist das eigene Zuhause. Wenn dann auch noch Probleme mit dem Vermieter hinzukommen, wird die Situation schnell untragbar.
In solchen Fällen geht oft auch die Angst einher, die Wohnung zu verlieren, besonders wenn man sich mit dem Vermieter anlegt. Was kann man also tun?
In Deutschland ist der Mieterschutz einer der stärksten und umfassendsten weltweit. Als Anwalt des Mieters ist es entscheidend, alle rechtlichen Möglichkeiten zu kennen und schnell zu nutzen, um Probleme unkompliziert zu lösen. Genau darauf habe ich mich spezialisiert!
Es ist jedoch häufig der Fall, dass Konflikte mit dem Vermieter erst persönliche Probleme verschärfen. Dies mag auf den ersten Blick seltsam erscheinen, aber oftmals ist es vorteilhaft, wenn der Vermieter merkt, dass er mit Forderungen überzogen hat und mit Problemen konfrontiert wird, die er nicht allein lösen kann. In diesem Moment sucht der Vermieter oft selbst einen Anwalt. Dies ist häufig der erste Schritt zu einer Lösung!
Das erste Schreiben des Anwalts muss freundlich und bestimmt formuliert sein, aber auch eine Vielzahl von Ansprüchen enthalten, um den Vermieter zur (o.g.) Einsicht zu bewegen. Hierbei ist es wichtig, viel Zeit, Engagement und fundierte rechtliche Argumente zu investieren, um das Ziel zu erreichen.
Viele befürchten, dass die Situation sich dadurch nur verschärfen wird – aber das Gegenteil ist in der Regel der Fall!
Wenn Vermieter einen Anwalt einschalten, werden ihnen nicht nur ihre Rechte als Vermieter, sondern auch die Rechte der Mieter sowie mögliche Folgen wie Schadenersatzansprüche aufgezeigt. Dies führt oft zu einer sachlicheren und lösungsorientierteren Kommunikation, besonders zwischen den Anwälten, was häufig zu einer Lösung des Problems führt. Dabei wird jedoch klar, dass der Anwalt des Vermieters natürlich auch versucht, für seinen Mandanten das Beste herauszuholen. Es wird daher keine Sache kampflos abgegeben, aber im Normalfall beginnt eine sachliche und konstruktive Auseinandersetzung.
Dies bedeutet nicht zwangsläufig, dass der persönliche Ärger des Vermieters sofort nachlässt – vor allem, wenn der Mieter sich gewehrt hat und einen Anwalt eingeschaltet hat. Aber der Vermieter wird lernen, dass er mit seinen Mietern nicht nach Belieben umgehen kann und speziell in Ihrem Fall, dass Sie sich nicht alles gefallen lassen und auch rechtzeitig juristische Unterstützung suchen. Der Vermieter wird sich daher genau überlegen, ob er Maßnahmen wie eine Eigenbedarfskündigung ergreift, und dies möglicherweise zweimal hinterfragt, bevor er tatsächlich handelt. Erfahrungsgemäß sind viele Drohungen in solchen Fällen eher harmlos.
Zusätzlich haben Vermieter aufgrund der hohen Kosten eines Rechtsstreits – durch die hohen Kosten eines Vermieterrechtsschutzes – nur selten eine Rechtsschutzversicherung. Sie vermeiden es daher, Rechtsstreitigkeiten einzugehen, nicht nur aufgrund des strengen Mieterschutzes, sondern auch wegen der hohen Kosten, die ein Rechtsstreit mit sich bringt. Das Risiko einer vorgeschobenen Eigenbedarfskündigung, die möglicherweise mit einer Beweisaufnahme und Falschaussagen von Familienmitgliedern vor Gericht endet, hält viele Vermieter davon ab, falsche Eigenbedarfskündigungen zu verwenden, nur um einen Mieter loszuwerden.
Ich stehe für eine unkonventionelle, pragmatische und vor allem effektive Vorgehensweise, die in den meisten Fällen zu schnellen Lösungen führt!
Wichtig ist, dass Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, die nicht nur Arbeitsrecht, sondern auch Mietrecht absichert und mindestens drei Monate vor dem ersten Streitthema abgeschlossen wurde. In der Regel bieten Versicherer Komplettpakete an, wie etwa Privat-/Berufs-/Verkehrs-Rechtsschutz oder ähnliche, die nahezu alle gängigen rechtlichen Bereiche abdecken – mit Ausnahme von Themen wie Werkrecht, Familien- oder Erbrecht, sowie einigen anderen speziellen Bereichen. Es ist daher unerlässlich, sich von Ihrem Versicherungsagenten beraten zu lassen und gegebenenfalls nachzufragen, welche Themen konkret in Ihrem Vertrag abgedeckt sind.
Wenn Sie bisher keine Rechtsschutzversicherung haben, sollten Sie noch heute eine abschließen! Ich teile gerne meine Erfahrungen mit verschiedenen Versicherern, denn es gibt kaum etwas Ärgerlicheres, als jahrelang für eine Versicherung zu zahlen, nur um dann im entscheidenden Moment im Regen zu stehen, wenn es darauf ankommt.
Hat Ihre Wohnung/Haus (einige) Mängel und der Vermieter reagiert auf Mängelanzeigen nicht? Hat Ihr Vermieter (aufgrund der „Scherereien“ mit Ihnen womöglich sogar eine Kündigung ausgesprochen?
Häufig wird es für Mieter unangenehm, wenn sie Mängel rügen oder gar die Miete mindern, um auf Probleme hinzuweisen. Auch wenn sie durchaus das Recht haben, eine Minderung vorzunehmen, betrachten viele Vermieter dies als „Kriegserklärung“. Besonders problematisch wird es, wenn der Mieter nicht sofort einen Anwalt hinzuzieht, der den Vermieter mit rechtlichen Argumenten unter Druck setzt, um die Mängel zu beheben und die Rechtslage klarzustellen. Ohne diesen rechtlichen Druck fühlt sich der Vermieter oft stärker und könnte, ohne die Rechtslage zu prüfen, einfach eine Kündigung aussprechen, um den Mieter loszuwerden.
Geht der Mieter jedoch mit einem Anwalt an die Sache, der mit guten rechtlichen Argumenten aufzeigt, dass der Vermieter schnell schadensersatzpflichtig werden kann und der Mieter das Recht hat, die Miete ganz zu mindern, bis der Mangel behoben ist, wird der Vermieter entweder kooperativer oder er sucht sich selbst einen Anwalt. Ohne eine Rechtsschutzversicherung, die für den Vermieter sehr teuer ist, sieht er sich jedoch mit hohen Kostenrisiken konfrontiert – unter anderem für Gutachten zu den Mängeln. Diese hohen Kosten scheuen die meisten Vermieter, sodass sich in den meisten Fällen schnelle Lösungen finden, meist die Beseitigung des Mangels.
Selbst wenn der Vermieter dennoch eine Kündigung ausspricht, kann der Mieter diese rechtlich anfechten. Zudem können die Mängel weiterhin konsequent verfolgt werden. Eine Möglichkeit ist, schnell Klage einzureichen und Handwerkerkosten als Kostenvorschuss für die selbst organisierte Mangelbeseitigung zu verlangen. Diese Vorgehensweise setzt den Vermieter zusätzlich unter Druck, was in der Regel zu einer schnelleren Lösung führt, da der Vermieter bei der Aussicht auf hohe Kosten und langwierige Verfahren oft einlenkt.
Solche Vorgehensweisen setzen jedoch voraus, dass der Mieter über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, die solche rechtlichen Schritte absichert. Wenn der Vermieter nicht rechtsschutzversichert ist, scheuen viele die zusätzlichen Kosten und das Risiko, was zu einem schnelleren Einlenken führen kann.
Haben Sie bereits vor Monaten die Wohnung (mangelfrei) zurückgegeben und warten noch immer auf die Kaution?
Gerade nach Beendigung des Mietverhältnisses behalten Vermieter häufig und ohne triftigen Grund die Kaution ein. In solchen Fällen behaupten Vermieter oft, der Mieter habe Schäden verursacht – entweder pauschal oder sehr allgemein formuliert. Manchmal nennen sie auch Schäden, die entweder der vertraglichen Nutzung/Abnutzung unterliegen und somit durch die Zahlung der Miete gedeckt sind, oder Schäden, die durch die Bausubstanz verursacht wurden (z. B. Schimmel).
Wichtig ist, dass der Mieter bei Einzug auf die Erstellung eines Übergabeprotokolls besteht, in dem alle vorhandenen Schäden penibel dokumentiert werden. Es empfiehlt sich, von den jeweiligen Schäden Fotos zu machen und diese sorgfältig auf dem Computer zu speichern. Sollte der Vermieter später Schäden behaupten, die bereits bei Einzug vorhanden waren, kann der Mieter mit dem Übergabeprotokoll und der Fotodokumentation beweisen, dass diese bereits dokumentiert waren und der Vermieter dies möglicherweise sogar unterschrieben hat. Im besten Fall kann dies durch Zeugen bestätigt werden.
Ein solcher Schritt spart nicht nur Zeit, sondern hilft auch, Konflikte mit dem Vermieter schnell und unkompliziert zu lösen. Es macht auch Sinn, die Kontaktdaten der Vormieter zu notieren – oft haben diese mit der Kaution die gleiche Erfahrung gemacht und können wertvolle Hinweise geben. Häufig mussten auch die Vormieter dieselben Schäden ersetzen.
Es ist daher ratsam, als Mieter seine „Hausaufgaben“ zu machen und proaktiv für solche Situationen vorzusorgen!
Grundsätzlich enden solche Streitigkeiten bei Gericht häufig mit für den Mieter sehr günstigen Vergleichen. Dies liegt daran, dass der Vermieter nicht nur sämtliche Schäden nachweisen muss, sondern auch deren Verursachung durch den Mieter. In Prozessen, die für den Vermieter mit hohen rechtlichen Hürden, viel Aufwand und Gutachterkostenrisiko verbunden sind, wird in über 80 % der Fälle bereits im ersten Gütetermin eine schnelle und vernünftige Einigung erzielt – vorausgesetzt, man kennt die richtigen rechtlichen Argumente.
Auch in allen anderen mietrechtlichen Problemkonstellationen stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
Für Fragen stehe ich jederzeit zur Verfügung. Ich freue mich auf Ihre Anfrage.
Ihr
Michael Schepper
Michael Schepper

Tätigkeitsbereiche
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Weitere Schwerpunkte
Vertragsrecht
Allgemeines Zivilrecht
Werdegang
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg
Referendariat am Landgericht Ulm
Fachanwalt seit 2019
Angestellter Rechtsanwalt bis 2021
Selbständig als Rechtsanwalt seit 2022
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